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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2014 - L 7 AS 127/14 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2014 - L 7 AS 127/14 B (https://dejure.org/2014,6338)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.03.2014 - L 7 AS 127/14 B (https://dejure.org/2014,6338)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. März 2014 - L 7 AS 127/14 B (https://dejure.org/2014,6338)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das sozialgerichtliche Hauptsacheverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das sozialgerichtliche Hauptsacheverfahren

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 7 AS 138/13

    Brillen können regelmäßig wiederkehrender Sonderbedarf sein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2014 - L 7 AS 127/14
    Hinreichende Erfolgsaussichten sind daher grundsätzlich dann zu bejahen, wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12; so auch die ständ. Rspr. des erkennenden Senats, Beschluss vom 12. September 2013 - L 7 AS 176/13 B; Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B juris).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das Nebenverfahren der PKH vorzuverlagern (vgl. BVerfGE 81, 347 (356 ff); so auch der erkennende Senat, Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B; Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer aaO § 73a Rz. 7).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2014 - L 7 AS 127/14
    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das Nebenverfahren der PKH vorzuverlagern (vgl. BVerfGE 81, 347 (356 ff); so auch der erkennende Senat, Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B; Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer aaO § 73a Rz. 7).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2014 - L 7 AS 127/14
    Hinreichende Erfolgsaussichten sind daher grundsätzlich dann zu bejahen, wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12; so auch die ständ. Rspr. des erkennenden Senats, Beschluss vom 12. September 2013 - L 7 AS 176/13 B; Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2013 - L 19 AS 1186/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2014 - L 7 AS 127/14
    Eine vom Sozialgericht angenommene Klagerücknahmefiktion schließt eine ausnahmsweise rückwirkend zu bewilligende PKH nicht aus, wenn das Gericht diese bereits vor Beendigung des Verfahrens hätte bewilligen müssen (LSG, Beschluss vom 08. November 2013 - L 19 AS 1186/13 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - L 7 AS 176/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2014 - L 7 AS 127/14
    Hinreichende Erfolgsaussichten sind daher grundsätzlich dann zu bejahen, wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12; so auch die ständ. Rspr. des erkennenden Senats, Beschluss vom 12. September 2013 - L 7 AS 176/13 B; Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B juris).
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